A wie Abgeltungssteuer

Unser kleines Spar-Lexikon mit alphabetischen Spartipps bzw. Schlagworten aus der Welt des Einsparens. Dieser Bereich befindet sich im Aufbau und wird später eine Sammlung der besten Fakten und Kurztipps beinhalten. Dieses stichwortartige Lexikon wird ebenso ein unentbehrliches Nachschlagewerk für diejenigen Sparfüchse sein, die ohne ein bestimmtes Ziel nach allgemeinen Spar-Anregungen und Denkanstößen suchen.

Abgeltungssteuer

In wenigen Monaten tritt die Abgeltungssteuer in Kraft, d.h. ab dem 01.01.2009 werden Kapitalerträge einheitlich mit 25% besteuert (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Dieser pauschale Steuersatz wird dann auf alle Kapitaleinkünfte (Zinsen, Dividenden, Erträge aus Fonds usw.) und Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren (Aktien) erhoben. Die Banken führen dabei die Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt ab, deshalb kann man auch sagen, daß die Abgeltungssteuer eigentlich eine Art Quellensteuer ist. Bisher waren Kursgewinne steuerfrei, wenn der Anleger die Wertpapiere länger als ein Jahr im Depot hatte und es wurde auch nur die Hälfte des Dividendenertrags besteuert. Der längerfristig orientierte Anleger sollte deshalb darüber nachdenken, nach Möglichkeiten sein Depot noch 2008 umzuschichten bzw. aufzustocken, denn ab 2009 wird jeder Verkauf mitunter ein teures Vergnügen. Die neue Abgeltungssteuer betrifft nämlich nur die Wertpapiere, die ab dem 01. Januar 2009 gekauft werden. Alle vorher erworbenen Papiere besitzen einen Bestandsschutz und unterliegen weiterhin der alten Regelung.